Sperrgepäck

Ihr Sperrgepäck können Sie am regulären Check-in Schalter Ihrer Fluggesellschaft aufgeben. Als Sperrgepäck gelten alle größeren Gepäckstücke, die nicht über die automatische Gepäckbehälteranlage befördert werden dürfen.

Dazu gehören unter anderem

  • Gepäckstücke, die das Ausmaß von Höhe 0,85m, Breite 0,65m und Tiefe 0,45m überschreiten
  • Rucksäcke mit Riemen
  • Skier
  • Kinderwagen
  • Kindersitzschalen
  • Sonnenschirme
  • Rollstühle
  • Surfbretter
  • Tauchgepäck / Tauchrucksäcke
  • Lebende Tiere in Transportboxen
  • Fahrräder

Erkundigen Sie sich aber am besten schon bei der Reisebuchung nach den eventuell speziellen Konditionen. Auch diese Gepäckstücke werden im Gepäckkeller der Luftsicherheitskontrolle unterzogen.

  

  

So geht Sperriges geschützt auf Reisen

Beim Flughafen Gepäck Service - dem FGS - hilft man Ihnen gerne weiter. Transportboxen für Tiere und Fahrräder sind in der Regel sogar vorrätig und 1 bis 2 Stunden vor Abflug abholbereit. Sie finden den FGS im Terminal 1, Bereich B (Ankunft). Rufen Sie dort aber bitte rechtzeitig an unter +49 (0)69 - 690 51211. Zusätzlich sind auch Fahrradboxen im Sortiment.

Häufig gibt es in den Gepäckausgabebereichen anderer Flughäfen gesonderte Schalter für Sperrgut. Erkundigen Sie sich also am besten vor Ihrem Abflug, wo sie es nach Ankunft wieder abholen können.