Dazu gehören unter anderem
- Gepäckstücke, die das Ausmaß von Höhe 0,85m, Breite 0,65m und Tiefe 0,45m überschreiten
- Rucksäcke mit Riemen
- Skier
- Kinderwagen
- Kindersitzschalen
- Sonnenschirme
- Rollstühle
- Surfbretter
- Tauchgepäck / Tauchrucksäcke
- Lebende Tiere in Transportboxen
- Fahrräder
Erkundigen Sie sich aber am besten schon bei der Reisebuchung nach den eventuell speziellen Konditionen. Auch diese Gepäckstücke werden im Gepäckkeller der Luftsicherheitskontrolle unterzogen.