Bei der Einreise nach Deutschland gelten Zollvorschriften, die Sie je nach Herkunftsland und mitgeführten Waren beachten müssen. Innerhalb der EU sind Reisen in der Regel frei von Zollformalitäten, dennoch können Kontrollen stattfinden, etwa zur Überwachung von Bargeld sowie verbotenen oder beschränkten Waren.
Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten gelten Freimengen für Waren, die Sie zollfrei mitführen dürfen. Werden diese überschritten, müssen die Waren angemeldet werden. Bitte beachten Sie insbesondere Vorschriften zu Bargeld, mitgeführten Pflanzen und Produkten des Artenschutzes sowie verbotenen oder beschränkten Gütern wie Waffen oder bestimmten Arzneimitteln.
Am Flughafen stehen Ihnen zwei Ausgänge zur Verfügung:
- grüner Ausgang für anmeldefreie Waren
- roter Ausgang für anzumeldende Waren