Zollregularien


Bei der Einreise nach Deutschland gelten Zollvorschriften, die Sie je nach Herkunftsland und mitgeführten Waren beachten müssen. Innerhalb der EU sind Reisen in der Regel frei von Zollformalitäten, dennoch können Kontrollen stattfinden, etwa zur Überwachung von Bargeld sowie verbotenen oder beschränkten Waren.

Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten gelten Freimengen für Waren, die Sie zollfrei mitführen dürfen. Werden diese überschritten, müssen die Waren angemeldet werden. Bitte beachten Sie insbesondere Vorschriften zu Bargeld, mitgeführten Pflanzen und Produkten des Artenschutzes sowie verbotenen oder beschränkten Gütern wie Waffen oder bestimmten Arzneimitteln.  

Am Flughafen stehen Ihnen zwei Ausgänge zur Verfügung:

  • grüner Ausgang für anmeldefreie Waren
  • roter Ausgang für anzumeldende Waren

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Rubriken:

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU

Freizügigkeit in der EU ermöglicht Ihnen freies Reisen und einen gleichberechtigten Aufenthalt in allen Mitgliedstaaten. Für bestimmte Waren gelten jedoch zollrechtliche Einschränkungen.

Zollbestimmungen ansehen

Reisen in einen Nicht-EU-Staat

Reisen in einen Nicht-EU-Staat

Bei Reisen in Nicht-EU-Staaten gelten nur wenige Ausreisebeschränkungen. Für wertvolle persönliche Gegenstände sollten Sie jedoch vor der Ausreise Nachweise vorbereiten, damit eine spätere zollfreie Wiedereinfuhr möglich ist.

Zu den Einschränkungen

Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Für Personen mit Wohnsitz in der EU, die aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen, gelten Einfuhrbeschränkungen und Verbote für bestimmte Waren. Reisemitbringsel sind bis zu den geltenden Freimengen zollfrei. Werden diese überschritten, können Zoll- und Steuerabgaben anfallen.

Einfuhrbestimmungen ansehen

Reisen nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat

Reisen nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat

Bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-EU-Staaten gelten Einfuhrbeschränkungen und Verbote, z.B. für Tiere, Pflanzen, Arzneimittel, Textilien oder Feuerwerkskörper. Geschenke und Waren im Gepäck sind unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei.

Waren und Verbote ansehen

Zollstellen

Bitte beachten Sie, dass Ausfuhrbescheinigungen für Waren im Handgepäck an der Zollstation des jeweiligen Abflugbereichs bearbeitet werden.