Hinweise zum Reisegepäck

Gepäckvorschriften variieren je nach Fluggesellschaft. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Airline oder in Ihrem Reisebüro.

Die Mitnahme von Freigepäck ist von Ihrer gebuchten Reiseklasse abhängig. Informationen dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

Übergepäck wird extra berechnet. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da Gewicht und Tarife je nach Airline variieren. Eine Voranmeldung bei Ihrer Airline wird empfohlen.

Falls Sie eine Beschädigung an Ihrem Gepäck vor Ort bemerken oder Ihr Gepäck nicht ausgegeben werden konnte, melden Sie Ihr Gepäck bei Ihrer Airlines als beschädigt bzw. verloren. Viele Fluggesellschaften bieten eine Online-Verlustmeldung an, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Gepäckermittlungsstelle der Airline für Ihr Reisegepäck zuständig ist und das Fundbüro am Flughafen Frankfurt in diesen Fällen nicht weiterhelfen kann.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Gefahrgutvorschriften, was Sie im Reisegepäck mitführen dürfen. Diese finden Sie unten im Downloadbereich.

Falls im Rahmen der Reisegepäckkontrolle bei Ihrem Gepäck der Verdacht auf verbotene Gegenstände besteht, wird Ihr Gepäck aus Sicherheitsgründen geöffnet. Es wird ein  Bericht hinterlegt, ob und was entnommen wurde und Kontaktdaten, an die Sie sich wenden können.    

Bevor Ihr Reisegepäck in ein Flugzeug verladen werden darf, muss es luftsicherheitsüberprüft werden. Dies geschieht nach dem Check-in in einem automatisierten Verfahren. In Einzelfällen kann eine Gepäcköffnung ohne Ihre Anwesenheit notwendig werden. Verschließen Sie Ihren Koffer deshalb wie gewohnt. Allerdings bitten wir Sie, keine Vorhängeschlösser zu benutzen.

Sie können  Sperrgepäck  am regulären Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft aufgeben.