Handgepäck


Wichtiger aktueller Hinweis

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. September 2024 EU-weit an allen Passagier-Sicherheitskontrollen (inkl. CT-Scanner) wieder eine Begrenzung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt:

Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern bis max. 100 ml mitgenommen werden und die Behälter müssen in einem wiederverschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden.

An den mit CT-Technik ausgestatteten Kontrollstellen besteht jedoch weiterhin der Vorteil, dass elektronische Geräte sowie korrekt bemessene Flüssigkeiten, Aerosole und Gels auch weiterhin nicht auspackt werden müssen, sondern im Handgepäckstück verbleiben können

Weitere Hinweise zu Handgepäckbestimmungen

Ihr Handgepäckstück kann in der Kabine des Flugzeugs mitgeführt werden. Dazu gibt es verschiedene Vorgaben und Regelungen zu beachten:

  1. Maße des Handgepäcks
    • Jede Fluggesellschaft hat eigene Handgepäckbestimmungen, bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Airline.
    • Am Flughafen stehen in den Check-in Hallen zur Prüfung der richtigen Maße auch Handgepäckrahmen zur Verfügung.  Falls die Größe des Handgepäcks nicht die Vorgaben der jeweiligen Airline erfüllt, besteht die Möglichkeit, dieses als Reisegepäck beim Check-in aufzugeben.
    • Um die Kontrollen am Flughafen zu beschleunigen, bitten wir Sie, sich auf ein Handgepäckstück zu beschränken.
  2. Erlaubte Flüssigkeiten und Gegenstände
    • Im Handgepäck sind ausschließlich Flüssigkeiten bis 100ml erlaubt, die in einen wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter verstaut sind.
    • Babynahrung und flüssige Medikamente dürfen zusätzlich mitgeführt werden.  
    • Bitte beachten Sie die Regularien zur Mitnahme von gefährlichen Gütern im Reise- und Handgepäck, die unten auf dieser Seite in den Downloads einzusehen sind.

Mit Ihrer Bordkarte sind Sie legitimiert, in unseren Travel Value & Duty Free-Shops alle Parfums, Kosmetika, Spirituosen, Weine, Süßwaren, Spielwaren und Accessoires zu vorteilhaften Duty-Free-Preisen einzukaufen und diese mit durch die Sicherheitskontrolle zu nehmen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegeltem Beutel (s.g. ICAO STEB), befinden und ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten ist

Beachten Sie bitte auch, dass die Regularien der Flüssigkeitsbeschränkung in Drittstaaten von denen der EU abweichen können. Insbesondere wenn Sie am Flughafen Frankfurt umsteigen, müssen Ihre Einkäufe in den beschriebenen versiegelten Tüten aufbewahrt werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen und Einfuhrbeschränkungen zu informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bundespolizei (externer Link).