Handgepäck

Jede Fluggesellschaft hat ihre eigene Handgepäckbestimmung.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Airline.

  • Ihr Handgepäcksstück kann in der Kabine mitgeführt werden.
  • Bringen Sie bitte nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mit.
  • Ob ihr Handgepäck den richtigen Maßen entspricht, können Sie vor Abflug auch in den Check-in Hallen mit Hilfe der Handgepäckrahmen überprüfen. Falls die Größe des Handgepäcks nicht die Vorgaben der jeweiligen Airline erfüllt, besteht die Möglichkeit, dieses als Reisegepäck beim Check-in aufzugeben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Airline.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich, dass im Handgepäck keine gefährlichen Gegenstände sowie Flüssigkeiten, die mehr als 100 ml fassen, mitgeführt werden dürfen.
  • Im Handgepäck transportierte Flüssigkeiten müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden.
  • Medikamente, die während der Reise benötigt werden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Mit Ihrer Bordkarte sind Sie legitimiert, in unseren Travel Value & Duty Free-Shops alle Parfums, Kosmetika, Spirituosen, Weine, Süßwaren, Spielwaren und Accessoires zu vorteilhaften Duty-Free-Preisen einzukaufen und diese mit durch die Sicherheitskontrolle zu nehmen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegeltem Beutel (s.g. ICAO STEB), befinden und ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten ist

Beachten Sie bitte auch, dass die Regularien der Flüssigkeitsbeschränkung in Drittstaaten von denen der EU abweichen können. Insbesondere wenn Sie am Flughafen Frankfurt umsteigen, müssen Ihre Einkäufe in den beschriebenen versiegelten Tüten aufbewahrt werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen und Einfuhrbeschränkungen zu informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bundespolizei.