AGB Vertragsprodukte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineanträge Dauerparken am Flughafen Frankfurt

Aktualisiert zum 01.08.2023


Dieses Onlineportal und die Nutzung der von der Fraport AG angebotenen Leistungen für das Dauerparken am Flughafen Frankfurt unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen Dauerparken. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Antrags gültige Fassung.  

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.  
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – der Fraport AG, Parken und Mobilität, 60547 Frankfurt, Tel.: +49 69 690 79437, Telefax: +49 69 690 23221, E-Mail: parken.frankfurt@fraport.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.  

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)  
- An Fraport AG, Parken und Mobilität, 60547 Frankfurt, E-Mail: parken.frankfurt@fraport.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)  
- Anschrift des/der Verbraucher(s)  
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)  
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

I. Allgemeine Vertragsbedingungen Dauerparken  

1. Nutzungsberechtigte
Zur Nutzung der Parkierungsflächen berechtigt sind alle Personen oder Firmen, die mit der Fraport AG (Parken und Mobilität) eine Parkierungsvereinbarung für Dauerparker in den Parkierungsanlagen der Fraport AG abgeschlossen haben.  

2. Vertragsverhältnis
Der Vertragspartner erhält mit Vertragsabschluss ausschließlich das Recht zur Einstellung seiner Privat- oder Geschäftsfahrzeuge sowie der Fahrzeuge seiner Mitarbeiter oder Angestellten auf der benannten Parkfläche und im Rahmen der vereinbarten Parkzeit. Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird gesondert nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet.  Eine gewerbliche Untervermietung oder sonstige gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Einholung einer schriftlichen Erlaubnis von Fraport und des Abschlusses einer gesonderten Vereinbarung nicht gestattet. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem im beiderseitig unterzeichneten Vertrag genannten Datum. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der dort vereinbarten Regelung und muss mindestens 3 Monate betragen.  

3. Pflichten des Vertragspartners
Das Fahrzeug darf nur auf den zugewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Gemäß der Flughafen-Benutzungsordnung können verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge auf Kosten und Gefahr ihrer Halter bzw. Fahrer entfernt werden. Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Kunden dürfen nur mit einem vom Vermieter ausgestellten Sonderausweis genutzt werden. Die Sichtmarke hierfür ist für das Aufsichtspersonal deutlich erkennbar im Fahrzeug anzubringen. Sofern die zugewiesene Parkfläche über eine Vorrichtung zu ihrer Sperrung verfügt, ist der Vertragspartner verpflichtet, im Falle der Nichtbenutzung der Parkfläche die anderweitige Nutzung durch Einsatz der Sperrvorrichtung zu verhindern.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, in den Parkierungsanlagen nur im Schritttempo zu fahren, die dort angebrachten Verkehrszeichen sowie die bestehenden polizeilichen Vorschriften zu beachten. Verboten ist insbesondere:
a) Rauchen, sowie die Verwendungen von Feuer und offenem Licht  
b) Abstellen und Lagerung von Gegenständen jeder Art, insbesondere von feuergefährlichen Gegenständen  
c) Unangemessener Betrieb von Fahrzeugen im Standlauf  
d) Hupen und sonstige Belästigungen Dritter  
e) Die Nutzung der Tiefgaragen und Parkhäuser mit „Autogas" betriebenen Fahrzeugen  
f) Einstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder defekter Zündanlage  
Der Vertragspartner hat darauf zu achten, dass den behördlichen und polizeilichen Vorschriften Folge geleistet wird und insbesondere der Austritt von Schadstoffen, wie z. B. Öle, Fette, Benzin u. a. unterbleibt. Bei Zuwiderhandlungen hat der Vertragspartner der Fraport AG die hieraus resultierenden Kosten zu ersetzen.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Weisungen des Dienstpersonals Folge zu leisten.

4. Zahlungsbestimmungen
Der monatliche Gesamtbetrag ist gemäß dem anwendbaren Tarif spätestens zum dritten Kalendertag eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Hierin enthalten ist die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.  Der Vertragspartner kann der Fraport AG gegenüber nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder diese sind rechtskräftig festgestellt worden.  Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Monaten kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.  Ist der Vertragspartner mit 2 Monatsbeträgen im Verzug, so ist die Fraport AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.  Eine fristlose Kündigung ist bei schuldhaften Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages sowie aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. bei dringenden betrieblichen Erfordernissen, bei verbotener gewerblicher Nutzung oder bei gleichzeitiger Einstellung von mehreren Fahrzeugen auf eine Nutzungsberechtigung) möglich.

6. Haftung Fraport  
Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages, die Fraport AG übernimmt keine Obhutspflicht.  Die Haftung der Fraport AG ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Fraport AG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt, wobei dies auch für Pflichtverletzungen durch ihre Angestellten oder Beauftragten gilt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.  Die Haftung ist bei der Beschädigung und Vernichtung von abgestellten Kraftfahrzeugen beschränkt auf die Höhe des gemeinen Wertes des Kraftfahrzeuges oder seiner Fahrzeugteile am Tag des Schadens (Zeitwert), im Höchstfalle jedoch beschränkt auf 20.000,00 €, wobei letztere Beschränkung nicht gilt, wenn die Beschädigung oder Vernichtung auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Fraport AG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fraport AG beruht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Betriebspersonal einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen. Die Fraport AG haftet nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Die Haftung beginnt mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage und endet mit dem Ausfahren aus der Parkierungsanlage.

7. Allgemeine Hinweise  
Zum Nachweis der Nutzungsberechtigung werden Parkkarten und/oder im Fahrzeug auszulegende Sichtkarten ausgegeben. Je Nutzungsberechtigung wird jeweils nur eine Parkkarte und/oder Sichtkarte ausgegeben. Sie gilt ausschließlich für die beim Bereich Parken und Mobilität der Fraport AG registrierten PKW und wird auf Grundlage der jeweils geltenden Tarife berechnet. Je Nutzungsberechtigung darf nur ein Fahrzeug eingestellt werden, das Einstellen von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig aufgrund einer Nutzungsberechtigung ist untersagt.  Parkkarte und Sichtkarte sind Eigentum der Fraport AG und müssen am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen hat der Vertragspartner der Fraport AG den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.  Sofern für die Nutzung der Parkfläche eine Sichtkarte ausgegeben wurde, muss diese während des Parkvorgangs deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Das Parken ohne ausgelegte Sichtkarte oder mit einer für den Parkbereich nicht gültigen Sichtkarte oder mit einer ausgelegten Kopie der Sichtkarte ist untersagt und kann nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Gleiches gilt für verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge.  Ein Verlust oder eine durch unsachgemäße Verwendung bedingte Beschädigung der Parkkarte oder Sichtkarte sind der Fraport AG unverzüglich zwecks Sperrung anzuzeigen.  Mit Vertragsabschluss wird dem Vertragspartner ein Parkbereich zugewiesen. Ein Anspruch auf diesen Parkbereich besteht jedoch nicht. Die Fraport AG behält sich vor, aus betrieblichen oder sonstigen wichtigen Gründen den Parkbereich zu ändern.  Jegliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Änderungen der Kennzeichen sowie Anschrift des Vertragspartners sind dem Bereich Parken und Mobilität der Fraport AG schriftlich mitzuteilen.  Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Betroffeneninformationen gem. Art. 13, 14 DSGVO finden Sie unter datenschutz.fraport.de.  Die Flughafen-Benutzungsordnung und die Parkplatzbenutzungsordnung für die Parkierungsanlagen am Flughafen Frankfurt/Main in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteile dieses Vertrages. Die Flughafen-Benutzungsordnung kann unter  https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/geschaeftspartner/richtlinien-und-zahlungsbedingungen.html und die Parkplatzbenutzungsordnung vor Ort eingesehen werden.  

8. Verbraucherschlichtungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@fraport.de. Fraport nimmt derzeit nicht an den auf der OS-Plattform angebotenen Verfahren zur Streitbeilegung teil.  Fraport ist nicht verpflichtet, an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und tut dies zurzeit auch nicht.

9. Technische Schritte zum Vertragsschluss - Fehlerkorrektur
a. Der Antrag stellt ein Angebot an Fraport AG zum Abschluss eines Vertrages dar.
b. Nach Betätigen des Buttons   „Antrag senden   “ verschickt Fraport an den Antragsteller eine E-Mail, die den Eingang des Antrages bei Fraport bestätigt (Antragsbestätigung). Diese Antragsbestätigung stellt noch keine Annahme des Antrags dar.  
c. Nach Prüfung und Bearbeitung der Antragsdaten stellt Fraport die Vertragsunterlagen (Vertrag) als PDF per E-Mail zu. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dieser von beiden Vertragspartnern unterzeichnet ist.  
d. Über Produkte aus ein und demselben Antrag, die nicht in den zugesandten Vertragsunterlagen aufgeführt sind, kommt keine Vereinbarung zustande.  
e. Handelt der Antragsteller bei dem Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht diesem nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Antragsteller kann jederzeit bis zum Betätigen des Buttons   „Antrag senden   “ den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters des Internet-Browsers beenden.

Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von Fraport gespeichert und dem Kunden nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

Für den Vertragstext verfügbare Sprachen
Der Vertragstext steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

  

Die Punkte 10 bis 12 gelten ausschließlich für das Produkt „Corporate Parking Individuell".  

10. Zusätzliche Vertragsbedingungen nur für Corporate Parking Individuell
Vertragsgegenstand  Das Produkt Corporate Parking Individuell berechtigt den Vertragspartner oder dessen Nutzer jederzeit die vertraglich vereinbarte/n zufahrtskontrollierte/n Parkfläche/n (nachfolgend: Parkflächen) zu befahren und dort entgeltlich einen Stellplatz zu nutzen. Die Nutzungsdauer je Parkvorgang ist nicht begrenzt. Im Rahmen der Nutzung der Parkflächen wird jeder Parkvorgang einzeln erfasst und gespeichert. Die Parkkarte berechtigt zur Ausfahrt aus der Parkierungsanlage, ohne den einzelnen Parkvorgang im Vorfeld der Ausfahrt an einem Kassenautomaten bezahlen zu müssen. Für jeden Parkvorgang werden Kosten nach den jeweils aktuell veröffentlichten allgemeinen Terminal Parking Parkpreisen berechnet. Die aktuell veröffentlichten allgemeinen Terminal Parking Parkpreise sind Bestandteil der Parkplatzbenutzungsordnung und damit Bestandteil dieses Vertrages.

11. Zahlungsbestimmungen  
Für die Nutzung der Parkflächen des Corporate Parking Individuell erhebt die Fraport AG eine monatliche Servicepauschale. Die jeweils aktuelle Servicepauschale ist unter Punkt 12 geregelt. Der Vertragspartner erhält von der Fraport AG zu Beginn eines jeden Monats eine Rechnung über die Servicepauschale. Des Weiteren erhält er zum 5. Werktag des Folgemonats eine Rechnung über die Summe der monatlichen Parkvorgänge und -dauer. Die Darlegungen der Parkvorgänge und -dauer erfolgen über Einzelnachweise. In Abhängigkeit der Höhe des monatlichen Gesamtbetrags gewährt die Fraport AG dem Vertragspartner einen monatlichen Preisnachlass gemäß der Rabatttabelle unter Punkt 12. Der Preisnachlass errechnet sich auf Basis des monatlichen Bruttoumsatzes je Parkkarte. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt sofort und ohne Abzug zu entrichten. Hierin enthalten ist die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

12. Erläuterungen zur Berechnung des Preisnachlasses und Servicepauschale  
Für die Berechnungen zur Ermittlung des gewährten Preisnachlasses (nachfolgend: Berechnungen) sind die jeweils vor Ort ausgehängten und u.a. im Internet unter:
frankfurt-airport.com
veröffentlichten regulären Parkpreise für das Terminal Parking am Flughafen Frankfurt (ohne Vorausbuchung) heranzuziehen. Die Berechnungen erfolgen auf Bruttobasis. In der Monatsabrechnung werden sowohl die Brutto- als auch die Nettopreise sowie die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Je Parkvorgang wird anhand der Einfahrt- und Ausfahrtdaten der zu entrichtende Mietzins ermittelt. Auf den ermittelten Gesamtbetrag werden in Abhängigkeit der Höhe des Gesamtbetrags folgende Preisnachlässe gewährt:  

Monatlicher Gesamtbetrag brutto Preisnachlass      
bis 100,00 € 10 % auf den jeweiligen Gesamtbetrag   
bis 200,00 € 10 % auf 100,00 € des Gesamtbetrages   
   15 % auf den Betrag, der 100,00 € übersteigt   
bis 300,00 € 10 % auf 100,00 € des Gesamtbetrages   
   15 % auf weitere 100,00 € des Gesamtbetrages   
   25 % auf den Betrag, der 200,00 € übersteigt   
mehr als 300,00 € 10 % auf 100,00 € des Gesamtbetrages   
   15 % auf weitere 100,00 € des Gesamtbetrages   
   25 % auf weitere 100,00 € des Gesamtbetrages   
   50 % auf den Betrag, der 300,00 € übersteigt   

Die monatliche Servicepauschale beträgt 8,40 € netto.  

  


Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Betroffeneninformationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO finden Sie unter datenschutz.fraport.de.  

  


Fraport AG
Parken und Mobilität
HVM-PC1
60547 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 690-79437
E-Mail: parken.frankfurt@fraport.de