Kennzeichenerkennung

In einigen Park- / Haltebereichen des Terminal 1 und des Terminal 3 werden die Kfz-Kennzeichen gescannt.


Kurzhaltebereiche Terminal 1​

An den Kurzhaltebereichen am Terminal 1 ziehen Sie einen Parkschein, der automatisch mit dem Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft ist. Das Kfz-Kennzeichen wird auf den Parkschein aufgedruckt.

Eine Haltedauer von bis zu 10 Minuten je Einfahrt ist für maximal 2 Einfahrten innerhalb eines Kalendertages kostenfrei. Der Gang zum Kassenautomaten entfällt in diesem Fall. Beim Verlassen des Kurzhaltebereichs führen Sie lediglich den Parkschein in das Ausfahrtsgerät ein. Das Kennzeichen wird überprüft und die Schranke öffnet sich anschließend.  

Bei einer Haltedauer länger als 10 Minuten oder ab der dritten Einfahrt innerhalb eines Kalendertages ist die Nutzung der Bereiche bereits ab der ersten Minute kostenpflichtig. Die Bezahlung des Parkscheins erfolgt an einem der vor Ort befindlichen Kassenautomaten. Nach erfolgter Bezahlung führen Sie den Parkschein in das Ausfahrtsgerät ein. Auch hier wird das Kennzeichen überprüft und die Schranke öffnet sich.

Die Ausfahrt mit einem Parkschein, der nicht Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie hierzu die vor Ort ausgehängte Parkplatzbenutzungsordnung. Die Kfz-Kennzeichenerfassung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer  Datenschutzseite.    

Kurzhaltebereiche Terminal 3

 

 

An den Kurzhaltebereichen im Abflug- und Ankunftsbereich am Terminal 3 ersetzt das Kennzeichen den klassischen Parkschein.

An der Einfahrt wird Ihr Kennzeichen gescannt und im System gespeichert. Die Schranke öffnet sich und Sie können den Kurzhaltebereich wie gewohnt nutzen.​ Eine Haltedauer von bis zu 10 Minuten je Einfahrt ist für maximal 2 Einfahrten innerhalb eines Kalendertages kostenfrei. Der Gang zum Kassenautomaten entfällt in diesem Fall.

Beim Verlassen des Kurzhaltebereichs fahren Sie langsam an das Ausfahrtsgerät heran, das Kennzeichen wird überprüft und die Schranke öffnet sich anschließend automatisch.

Bei einer Haltedauer länger als 10 Minuten oder ab der dritten Einfahrt innerhalb eines Kalendertages ist die Nutzung der Bereiche bereits ab der ersten Minute kostenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt an einem der vor Ort befindlichen Kassenautomaten. Geben Sie dort einfach Ihr Kennzeichen ein und bezahlen Sie die Parkkosten in bar oder mit Karte. Alternativ ist die Bezahlung mit Karte auch direkt am Ausfahrtsgerät möglich.​

Beim Verlassen des Kurzhaltebereichs fahren Sie langsam an das Ausfahrtsgerät, das Kennzeichen wird überprüft und die Schranke öffnet sich anschließend automatisch. Bitte beachten Sie hierzu die vor Ort ausgehängte Parkplatzbenutzungsordnung. Die Kfz-Kennzeichenerfassung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer  Datenschutzseite.

Parkhaus Terminal 3

Als Gast ohne Vorausbuchung nutzen Sie bitte ausschließlich die Einfahrt P11. An einem grün gekennzeichneten Einfahrtgerät ziehen Sie einen Parkschein, der automatisch mit dem Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft wird. Das Kfz-Kennzeichen wird auf den Parkschein aufgedruckt.​

Die Bezahlung des Parkscheins erfolgt an einem der vor Ort befindlichen Kassenautomaten. Nach erfolgter Bezahlung führen Sie den Parkschein in das Ausfahrtsgerät ein. Auch hier wird das Kennzeichen überprüft und die Schranke öffnet sich. Alternativ ist die Bezahlung mit EC/-Kreditkarte auch direkt am Ausfahrtsgerät möglich.​

Bitte beachten Sie hierzu die vor Ort ausgehängte Parkplatzbenutzungsordnung. Die Kfz-Kennzeichenerfassung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Datenschutzseite.