Kennzeichenerkennung: Neue Prozesse an den Terminalvorfahrten

An den Kurzhaltebereichen vor dem Terminal 1 wird der Parkschein mit dem Kennzeichen des einfahrenden Fahrzeugs verknüpft

An den Kurzhaltebereichen am Terminal 1 ziehen Sie einen Parkschein, der ab dem 21.11.2022 automatisch mit dem Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft ist. Das Kfz-Kennzeichen wird auf den Parkschein aufgedruckt.

Eine Haltedauer von bis zu 10 Minuten je Einfahrt ist für maximal 2 Einfahrten innerhalb eines Kalendertages kostenfrei. Der Gang zum Kassenautomaten entfällt in diesem Fall. Beim Verlassen des Kurzhaltebereichs führen Sie lediglich den Parkschein in das Ausfahrtsgerät ein. Das Kennzeichen wird überprüft und die Schranke öffnet sich anschließend.  

Bei einer Haltedauer länger als 10 Minuten oder ab der dritten Einfahrt innerhalb eines Kalendertages ist die Nutzung der Bereiche bereits ab der ersten Minute kostenpflichtig. Die Bezahlung des Parkscheins erfolgt an einem der vor Ort befindlichen Kassenautomaten. Nach erfolgter Bezahlung führen Sie den Parkschein in das Ausfahrtsgerät ein. Auch hier wird das Kennzeichen überprüft und die Schranke öffnet sich.

Die Ausfahrt mit einem Parkschein, der nicht Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie hierzu die vor Ort ausgehängte Parkplatzbenutzungsordnung. Die Kfz-Kennzeichenerfassung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer  Datenschutzseite.