Reisen innerhalb der EU Mitgliedsstaaten:
Für jedes Tier muss ein einheitlicher EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Das Dokument kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden, der eine entsprechende Ermächtigung vom Veterinäramt besitzt. Es enthält Informationen über den Gesundheitszustand Ihres Tieres sowie einen Nachweis, dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft ist. Nähere Informationen zu den geltenden Regularien für Reisen innerhalb der EU finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Dort steht es immer aktuell, vollständig und verbindlich. Es gibt keinerlei Ausnahmen, auch nicht für Kriegsflüchtlinge, Politiker, Diplomaten, VIP, Militärangehörige o.ä..
Reisen in Drittländer und Rückkehr in einen EU Mitgliedsstaat:
Je nachdem wohin Sie mit Ihrem Tier reisen und wie lange Sie bleiben, muss man für die Rückreise oder die Ersteinreise evtl. zusätzliche Dokumente zum EU-Heimtierausweis vorlegen, z. B. einen Tollwut-Antikörpertest.
Nähere Informationen zu den geltenden EU-Einreise-Regularien finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Planen Sie frühzeitig Ihre Reise mit dem Haustier, damit notwendige Tests noch von Ihrem vertrauten Tierarzt durchgeführt werden können.
Ausreise aus der EU ohne Wiedereinreise
Zur reinen Ausreise aus der EU benötigen Sie keinerlei Unterlagen. Sie müssen das auch nicht beim Zoll o. ä. anmelden. Welche Dokumente Sie für die Einreise in ein Drittland benötigen, erfragen Sie bitte bei den dortigen Stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen Überblick über alle Einreisebestimmungen jeder Tierart in alle Länder der Welt haben und daher dazu keine Auskunft geben.