FAQ Tiere


Hier werden alle relevanten Fragen zum Thema Reisen mit Tieren beantwortet

Wenn Ihr Tier als (Über-)Gepäck mit Ihnen fliegt, gehen Sie bitte ca. zwei Stunden vor Abflug zum Sperrgepäck-Schalter Ihrer Airline. Sie können dort auch Ihr übriges Gepäck aufgeben. Wo genau sich dieser Sperrgepäck-Schalter befindet, erfragen Sie bitte an dem Service Point im Terminal oder bei Ihrer Airline. Wenn Ihr Tier mit Ihnen in der Kabine fliegt („Pet in cabin“) gehen Sie bitte zum normalen Check-in-Schalter, der für Ihren Flug vorgesehen ist.

Beim Check-in wird überprüft, ob Ihr Tier alle notwendigen Dokumente und ein geeignetes Transportbehältnis hat. Weitere Informationen finden Sie  hier  (externer Link).

Ein Online Check-in mit Tier ist nicht möglich. Nach dem Check-in besteht nicht mehr die Möglichkeit, Ihr Tier frei laufen zu lassen. Am Flughafen Frankfurt gibt es kein Auslaufgelände für Tiere.

Hunde und Katzen mit einem Gewicht von bis zu 6 kg können in einem geeigneten Behältnis mit Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft in der Flugkabine mitgenommen werden. Bestimmte Tiere, wie z. B. Vögel oder Nagetiere werden von vielen Airlines nicht als Reisebegleiter in der Kabine akzeptiert; sie müssen im Frachtbereich des Flugzeugs transportiert werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Transportbox die geltenden Höchstgewichte und -abmessungen der jeweiligen Fluggesellschaft nicht überschritten werden dürfen. Je nach Flugzeugtyp sind sehr große Transportbehälter evtl. nicht verladbar. Bitte wenden Sie sich zu diesen Themen ausschließlich und frühzeitig an Ihre Fluggesellschaft.

Wird das Tier im Frachtbereich des Flugzeugs transportiert, sind stabile Holz- oder Plastikboxen für die Verladung vorgeschrieben, die mit Wassernapf und Aufsaugmaterial ausgestattet sein müssen. Diese Transportbox ist vom Tierhalter zu stellen. Die Transportbox muss gut belüftet, ausbruchsicher und auslaufsicher sein. Das Tier muss in natürlicher Haltung in der Transportkiste stehen, sitzen, liegen und sich umdrehen können. Je nach Flugzeugtyp sind sehr große Transportbehälter evtl. nicht verladbar.

Achtung: Sollte die Transportbox nicht den Anforderungen entsprechen, kann es sein, dass das Tier nicht mitfliegt, auch wenn Sie es bereits eingecheckt haben.

Bitte wenden Sie sich zu diesen Themen ausschließlich und frühzeitig an Ihre Fluggesellschaft.

Am besten kaufen Sie die Transportbox frühzeitig im Fachhandel und gewöhnen Ihr Tier daran. So ist am Flugtag die „Kiste“ nicht mehr fremd und es reist sich ruhiger. Im Notfall sind Transportboxen für Tiere auch am Flughafen zu erwerben. Sie finden die Firma Flughafen-Gepäck-Service (FGS) im Terminal 1, Bereich B (Ankunft, Gepäckband 11). Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei kundenservice@fgs-frankfurt.de.

Öffnungszeiten: täglich von 07:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Es gibt auch Fachhändler, die kurzfristig Boxen an den Flughafen liefern.    

Wenn Ihr Tier als Übergepäck reist und der Transit-Aufenthalt in Frankfurt weniger als drei Stunden beträgt, kommt es in seiner Transportkiste in einen besonderen Aufenthaltsraum für Tiere. Wir machen eine oberflächliche Sichtkontrolle des Tieres sowie der Transportkiste und ob ausreichend Wasser vorhanden ist, das wir ggf. nachfüllen. Frei laufen lassen können wir es nicht. Ein Besuch des Tieres Ihrerseits ist nicht möglich. Auch können wir keine Auskünfte über den Zustand ihres Tieres während dieser Zeit geben. Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab. Bei Aufenthalten über drei Stunden wird es von uns in die Animal Lounge (betrieben von Lufthansa Cargo) zur professionellen Betreuung gebracht.

In beiden Fällen brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern. Wir leiten ihr Tier automatisch zum Anschlussflug weiter. Die Kosten für die temporäre Betreuung sind bereits in Ihrem Reisepreis enthalten. Leider besteht im Fall des Cargo-Transits keine Möglichkeit Ihr Tier zu besuchen. Sie können über Ihre Airline einen Premium-Service buchen, durch den Sie ein aktuelles Foto Ihres Tieres während des Aufenthalts in der Animal Lounge erhalten.

Reist Ihr Tier mit Ihnen in der Kabine („pet in cabin“), können Sie es selbständig mit in den Personen-Transit-Bereich nehmen und den Anschlussflug erreichen.

Achtung: Seit dem 15. Januar 2022 müssen selbst Tiere, die die Europäische Union nur durchreisen, auch diejenigen Gesundheitsanforderungen erfüllen und die entsprechenden Dokumente haben, die für eine Einreise gelten. Dies wird stichprobenartig überprüft.    

Dies ist nur relevant für Tiere, die Sie selbst in der Kabine mit sich führen („pet in cabin“).

Leider gibt es in den Transitbereichen des Flughafens Frankfurt keine ausgewiesenen Auslaufgelände für Haustiere. Bitte haben Sie geeignete Materialien dabei, um die Hinterlassenschaften Ihres Haustieres zu beseitigen, falls es sich lösen muss. Bitte halten Sie ihr Tier an einer Leine und lassen es nicht frei im Transitbereich laufen. Sollte die Transportkiste gereinigt werden müssen, tun Sie das bitte in den Toiletten.

Wenn Sie nicht selbst fliegen, benötigen Sie für das Im- oder Exportieren eines Tieres einen Spediteur. Dieser macht die Buchung und erstellt einen Frachtbrief.

Geeignete Spediteure können z. B. sein:

Pet-Air GmbH

Telefon
069-690-71915 oder 71916

www.petair.de

  

Gradlyn Kennels

Telefon
069-690-50081

www.petshipping.com

  

Animal Logistics

Telefon 06107-4077 921

www.animallogistics.net

  

Die Zoll- und Veterinärabfertigung in Frankfurt kann man theoretisch selbst machen. Allerdings ist es zeitaufwändig und man muss mobil sein, denn der Weg führt quasi einmal um den Flughafen herum. Die Spediteure können das auch übernehmen (Kosten ca. 100,00€).  

Nach der Ankunft wird ihr Tier in die Animal Lounge (externer Link) gebracht. Dort können Sie ihr Tier dann abholen.

Reisen innerhalb der EU Mitgliedsstaaten:

Für jedes Tier muss ein einheitlicher EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Das Dokument kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden, der eine entsprechende Ermächtigung vom Veterinäramt besitzt. Es enthält Informationen über den Gesundheitszustand Ihres Tieres sowie einen Nachweis, dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft ist.  Nähere Informationen zu den geltenden Regularien für Reisen innerhalb der EU finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft  (externer Link).  Dort steht es immer aktuell, vollständig und verbindlich. Es gibt keinerlei Ausnahmen, auch nicht für Kriegsflüchtlinge, Politiker, Diplomaten, VIP, Militärangehörige o.ä..

  

Reisen in Drittländer und Rückkehr in einen EU Mitgliedsstaat:

Je nachdem wohin Sie mit Ihrem Tier reisen und wie lange Sie bleiben, muss man für die Rückreise oder die Ersteinreise evtl. zusätzliche Dokumente zum EU-Heimtierausweis vorlegen, z. B. einen Tollwut-Antikörpertest.

Nähere Informationen zu den geltenden EU-Einreise-Regularien finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (externer Link).

Planen Sie frühzeitig Ihre Reise mit dem Haustier, damit notwendige Tests noch von Ihrem vertrauten Tierarzt durchgeführt werden können.
  

Ausreise aus der EU ohne Wiedereinreise

Zur reinen Ausreise aus der EU benötigen Sie keinerlei Unterlagen. Sie müssen das auch nicht beim Zoll o. ä. anmelden. Welche Dokumente Sie für die Einreise in ein Drittland benötigen, erfragen Sie bitte bei den dortigen Stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen Überblick über alle Einreisebestimmungen jeder Tierart in alle Länder der Welt haben und daher dazu keine Auskunft geben.

Alle Tiere, die im Reiseverkehr als Übergepäck reisen (also am Check-in Schalter der Airline übergeben werden), bekommen beim Abflug einen Gepäck-Anhänger (Baggage-Tag). Diese Tiere werden in Frankfurt nach der Entladung aus dem Flugzeug im jeweiligen Ankunftsterminal ausgegeben, wo sie auch Ihre Koffer bekommen (Bereich Sperrgepäck).

Sie sind verpflichtet, beim Verlassend des Gepäckbereichs mit Ihrem Tier (egal ob Übergepäck oder „pet in cabin“) beim Zoll durch den roten Gang zu gehen. Die Zollbeamten überprüfen dann beim Ausgang die Dokumente und den Mikrochip Ihres Tieres. Sollte etwas mit den Papieren nicht stimmen, werden die Tiere zur Animal Lounge  (externer Link) zur weiteren Überprüfung durch die Amtstierärzte gebracht. Dort können Sie ihr Tier dann abholen.

Sollte das Tier nicht einfuhrfähig sein, wird es mit dem nächsten Flug in sein Herkunftsland zurückgebracht. Auch für „Emotional Support Pets“ gelten die gleichen Einreisevorschriften wie für andere Hunde, Katzen und Frettchen. Es gibt keinerlei Ausnahmen, auch nicht für Kriegsflüchtlinge, Politiker, Diplomaten, VIP, Militärangehörige o. ä.

Tiere, die alleine als Fracht (evtl. in Verbindung mit einem Spediteur) transportiert und unter einem Luftfrachtbrief (Air Waybill, 11-stellige Frachtbriefnummer z.B. 123-1234 5670) befördert werden, müssen in der Animal Lounge (externer Link) abgeholt werden.

Je nach Luftverkehrsgesellschaft müssen Sie eventuell zuerst die Dokumente bei der Airline im Frachtbüro abholen. Bitte bedenken Sie, dass eine Veterinär- und Zollabfertigung erledigt werden muss, bevor Sie ihr Tier in der Animal Lounge abholen können. Hier fallen Kosten an und Sie müssen entsprechend Zeit einplanen (ein bis zwei Stunden).

Sollte die Transportbox nicht den Anforderungen entsprechen, kann es sein, dass das Tier nicht mitfliegt. Ggf. wird es gar nicht erst eingecheckt. Es kann auch vorkommen, dass die Airline das Tier eincheckt und bei einer späteren Kontrolle vor der Verladung Mängel entdeckt werden. In diesen Fällen sind wir verpflichtet, einen Flug bzw. einen Bodentransport zu verweigern.

  

Die Größe der Transportbox

Das Tier muss in natürlicher Haltung darin stehen, liegen, sitzen und sich umdrehen können. Manche Luftverkehrsgesellschaften haben strengere Kriterien. Wenden sie sich bitte an Ihre Luftverkehrsgesellschaft.

    

Das Material der Transportbox

Die Transportbox muss stabil und sicher sein, damit sich das Tier nicht daraus befreien kann. Meist werden die Boxen aus stabilem, ungiftigem Plastikmaterial oder Holz angeboten. Bastkörbe, Kartons oder Gitterkäfige sind nicht zulässig. Manche Luftverkehrsgesellschaften haben besondere Vorgaben, wenn bestimmte Hunderassen transportiert werden. Sprechen Sie bitte ihre Luftverkehrsgesellschaft an.

    

Ausstattung der Transportbox

Die Transportbox muss mit Aufsaugmaterial ausgelegt und mit einem Wassernapf versehen sein. Aufsaugmaterial kann eine Saugmatte, alte Handtücher von zu Hause, alte T-Shirts oder auch Zeitungen sein. Das riecht nach zu Hause und beruhigt.

Wassernäpfe müssen aus unbedenklichem, ungiftigem Material sein und an der Tür fest angebracht sowie von außen zu füllen sein. Wassernuckelflaschen sind als alleinige Wasserquelle nicht zugelassen.

Futter müssen Sie dem Tier während der Reise nicht anbieten. Sie können es, wenn sie möchten. Prüfen Sie, dass keine scharfkantigen Ecken/Kanten oder Nägel im Innenteil der Box hervorstehen. Das Tier könnte sich daran verletzen.

Eventuelle Rollen an den Transportboxen müssen abmontiert und im eigenen Gepäck verstaut werden.

    

Belüftung der Transportbox

Die Transportbox muss von drei Seiten ausreichend belüftet sein. Achten Sie darauf, dass sich keine Pfote im Türgitter verfangen kann. Das Tier kann sich daran verletzen. Eventuell mit einem feineren Drahtgitter nachbessern.

    

Leine, Geschirre oder Stachelhalsbänder

Die Leine gehört nicht in die Transportbox, sondern in ihr Handgepäck. An einer Leine oder auch einem Geschirr kann sich das Tier in der Transportbox u. U. strangulieren. Normale, körpernahe    Halsbänder sind zugelassen, aber manche Fluggesellschaften erlauben auch das nicht. Stachelhalsbänder sind nicht zugelassen.

    

Einsatz von Beruhigungsmitteln

Der Einsatz von Beruhigungsmitteln kann fatale Folgen für ihr Tier haben und ist nach EU-Recht nur unter tierärztlicher Überwachung erlaubt. Verzichten Sie daher auf Beruhigungsmittel. Eine langsame Eingewöhnung an die Transportbox und vertraute Gerüche (z. B. alte Handtücher als Aufsaugmaterial) nehmen die Angst.

  

Andere Medikamente

Wenn Ihr Tier regelmäßig Medikamente braucht (z. B. bei Diabetes, Schilddrüsenproblemen, Epilepsie), notieren Sie das auf der Transportbox mit den folgenden Angaben:

  • Medikamentenname (Handelsname)
  • Dosierung und Verabreichungsart
  • Zeitpunkt der letzten Verabreichung
  • Zeitpunkt der planmäßigen nächsten Verabreichung

Bitte bedenken Sie, dass das Hundezentrum (ehemals Hundepension) NICHT für Tiere genutzt wird, die im Transit durch Frankfurt unterwegs sind.

Im Hundezentrum können Sie Ihren Hund für die Zeit Ihrer Urlaubsreise abgeben und betreuen lassen. Dies bitte frühzeitig dort buchen.    

Kontakt:

E-Mail: info@hundezentrum-fra.de

Telefonnummer: +49 160 90834225

Haben Sie alle FAQ gelesen und Ihre Fragen sind noch nicht beantwortet? Dann melden sie sich bei für allgemeine Fragen zur Abwicklung des Tiertransports am Flughafen Frankfurt bei Fraport Wildlife & Animal Services.

E-Mail: avi-services@fraport.de

Bei Fragen zum rechtlichen Status bei der Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Tieren wenden Sie sich an die   Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen am Flughafen Frankfurt.

E-Mail: poststelle.tgsh@lhl.hessen.de