Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Parkplatz Online Buchungen
Aktualisiert zum 30.04.2025
Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der Fraport AG angebotenen Leistungen “Terminal Parking“, „Business Parking“, „eParking“ und "Holiday Parking" unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
1. Mit Absenden des Buchungsformulars auf der Internetseite parken.frankfurt-airport.com erfolgt die verbindliche Buchung des Stellplatzes durch den Kunden.
2. Nach Eingang der Buchung bestätigt Fraport AG die Buchung unter Angabe der Einstellzeit und des Einstellortes. Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
3. Der Vertrag kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Fraport AG, Parken und Mobilität, 60547 Frankfurt, Tel.: +49 69 690 79455, Telefax: +49 69 690 23221, E-Mail: parken.online@fraport.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Fraport AG
Parken und Mobilität
60547 Frankfurt
E-Mail: parken.online@fraport.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Buchungscode
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
I. Allgemeine Regelungen
1. Mietvertrag
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Stellplätzen gemäß der Buchungsbestätigung (Mietvertrag).
Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages ist Fraport verpflichtet, dem Kunden (Mieter) einen Stellplatz in einer der, in der Buchungsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main für die dort aufgeführte Einstelldauer gegen Zahlung der, in der Buchungsbestätigung genannten Miete für die einmalige Einstellung seines Kraftwagens zu überlassen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht.
2. Miete
Die Nutzung der Parkplätze am Flughafen Frankfurt/ Main ist zahlungspflichtig. Die Miete des online gebuchten Parkplatzes richtet sich nach Absatz II. Satz 2. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach dem Bezahlvorgang hat sich der Mieter unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkierungsanlage über die Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkierungsanlage auf als zum Verlassen erforderlich, wird die Miete ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig.
3. Parkdauer
Die Höchsteinstelldauer beträgt 6 Monate, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist die Vermieterin berechtigt, den Kraftwagen auf Kosten des Fahrzeughalters / Mieters zu entfernen und zu verwerten, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung (Einwurfeinschreiben) an den Halter/ Mieter erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Kraftwagens die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt.
4. Pfandrecht/Verwertung
Der Vermieterin stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kraftwagen des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderung der Vermieterin in Verzug und/ oder kann der Halter/ Mieter nicht ermittelt werden, so kann die Vermieterin die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Anordnung vornehmen.
5. Verlust des Parkmediums/Identifikationsmediums
Bei Verlust des Parkmediums/Identifikationsmediums ist beim Betriebspersonal unter Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie eines gültigen Lichtbildausweises eine entsprechende Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben. In solchen Fällen ist als Miete der jeweils geltende Tagessatz gemäß der veröffentlichten und für diesen Stellplatz gültigen Preistabelle zu entrichten, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder die Vermieterin eine längere Parkdauer nach.
6. Haftung der Vermieterin
Die Haftung der Vermieterin ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Vermieterin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch ihre Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist bei der Beschädigung und Vernichtung von abgestellten Kraftwagen beschränkt auf die Höhe des gemeinen Wertes des Kraftwagens oder der beschädigten Fahrzeugteile am Tag des Schadens (Zeitwert), im Höchstfalle jedoch beschränkt auf 20.000,- Euro. Die Haftung beginnt mit dem Einfahren in die Parkierungsanlagen und endet mit dem Ausfahren aus den Parkierungsanlagen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Betriebspersonal einen Schaden über die markierten Sprech- und Notrufanlagen an den Kassenautomaten oder Ausfahrtgeräten unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlagen anzuzeigen. Ist eine solche Schadensmeldung durch den Mieter objektiv nicht möglich oder zumutbar (wenn z.B. über die Sprechanlage niemand erreichbar ist), hat der Mieter der Vermieterin den Schaden schriftlich innerhalb einer Frist von drei Tagen (bei offensichtlichen Schäden) bzw. sieben Tagen (bei sonstigen Schäden) nach Verlassen der Parkierungsanlagen mitzuteilen. Sofern der Mieter Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin geltend macht, ist er zum Nachweis der schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten der Vermieterin verpflichtet. Die Vermieterin und/oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder Beauftragten oder seine Begleitperson der Vermieterin oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlagen.
8. Verbraucherschlichtungsverfahren,
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern („OS-Plattform“) eingerichtet. Die Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Fraport ist nicht verpflichtet, an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und tut dies zurzeit auch nicht.
9. Benutzungsbestimmungen
Auf jedem Stellplatz darf nur ein Kraftwagen abgestellt werden. Das Abstellen von Kraftwagen außerhalb gekennzeichneter oder auf gesperrten Stellplätzen, sowie das Abstellen von Kraftwagen ohne amtliches Kennzeichen, von Schrottfahrzeugen, Zweirädern jeglicher Art oder Anhängern jeglicher Art ohne zugehörige Zugmaschine ist nicht erlaubt. Das Laden von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Ladesäulen erlaubt. Die Nutzung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur ist ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs gestattet. Bei Verstoß gegen die vorstehende Regelung werden die betroffenen Kraftwagen und/ oder Anhänger auf Gefahr und Kosten des Halters/ Mieters abgeschleppt. Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen sowie die Anweisungen des Betriebspersonals zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Die Vermieterin ist berechtigt, abgestellte Kraftwagen bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse auf einen anderen Platz umsetzen zu lassen. Das Rangieren im Schrankenbereich sowie das Passieren des Schrankenbereichs durch Fußgänger sind untersagt. Die Haftung bei Zuwiderhandlung wird ausgeschlossen. Das Betreten der Parkierungsanlagen und der dortige Aufenthalt sind verboten, soweit dies nicht im Zusammenhang mit einem zustande gekommenen Mietvertrag über einen Stellplatz steht. Sammlungen, Werbungen sowie das Verteilen von Flugblättern und sonstigen Druckschriften bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Dies gilt auch für das Verteilen von Werbeartikeln und Warenproben.
10. Datenschutz
Die Vermieterin erfasst bei Zu- und Ausfahrt der Parkhäuser und Tiefgaragen elektronisch die Kennzeichen der Fahrzeuge aus berechtigtem Interesse, um die Zufahrtsberechtigung zu prüfen, Betrugsfälle zu verhindern, Parkverstöße zu ahnden, Verkehrsflüsse und Kundenströme zu steuern sowie Parkraummanagement zu betreiben (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Kennzeichen werden mit der Datenbank abgeglichen und gespeichert. Die aufgezeichneten Kennzeichen werden 24 Stunden nach ordnungsgemäßer Ausfahrt gelöscht. Kennzeichen ohne ordnungsgemäße Ausfahrt werden nach der Parkhöchstdauer gelöscht, oder sobald sie zur Aufklärung und/oder zu Beweiszwecken nicht mehr benötigt werden. Zur Unterstützung bei Kundenprozessen (z.B. Ticketverlust, Auffinden von Fahrzeugen) und aus betrieblichen Gründen (z.B. Durchsetzung der Parkplatzordnung, Betrugsvermeidung, Halterermittlung, Entfernung des Fahrzeugs nach Überschreiten der Höchstparkdauer) können Kennzeichen manuell erfasst und elektronisch gespeichert werden (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Manuell erfasste Kennzeichen werden spätestens 3 Monate nach ordnungsgemäßer Ausfahrt gelöscht. Bei Überschreitung der Höchstparkdauer beginnt die Frist von 3 Monaten mit der Entfernung des Fahrzeugs aus dem Parkbereich. In den Parkierungsanlagen sind Kameras installiert, die zur zeitlich begrenzten Bildaufzeichnung genutzt werden, um den Betriebsablauf zu steuern (z.B. Verkehrsflusssteuerung, Unterstützung an Automaten, Parkraummanagement, Beseitigung von Hindernissen). Diese Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Aufnahmen werden bis zu 72 Stunden gespeichert und danach automatisch überschrieben (Ringspeicher). Im Ereignisfall können die relevanten Ausschnitte der Aufnahmen manuell über einen längeren Zeitraum gespeichert werden. Diese Bilddaten werden gelöscht, sobald sie zur Aufklärung und/oder zu Beweiszwecken nicht mehr benötigt werden. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn die Vermieterin ist gesetzlich verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden diese Daten zu übergeben. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen, deren Berichtigung, Löschung und ggf. Einschränkung zu fordern, und der Datenverarbeitung zu widersprechen (gemäß Art. 13 und 14 DSGVO). Weitere ergänzende Informationen zu dieser Verarbeitung finden Sie unter datenschutz.fraport.de.
11. Vertragsstrafe und Hausverbot
Benutzt der Mieter bei der Ein-/Ausfahrt nicht das hierfür vorgesehene und dem Kraftwagen zugeordnete Medium (Parkschein /Parkkarte), hat er an die Vermieterin eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,- Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt der Vermieterin ausdrücklich vorbehalten; die gezahlte Vertragsstrafe ist jedoch hierauf anzurechnen. Die wiederholte Nichtnutzung oder fehlerhafte Nutzung des Parkmediums kann zur Verhängung eines Hausverbotes führen. Im Übrigen gilt die Flughafen-Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Für Dauerparkkunden gelten darüber hinaus die allgemeinen Vertragsbedingungen Dauerparken. Gerichtsstand ist Frankfurt/ Main, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner der Fraport AG um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist Frankfurt am Main nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Vertragspartner, der Verbraucher ist, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so gilt der Gerichtsstand Frankfurt am Main. Handelt es sich bei dem Vertragspartner der Fraport AG um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Frankfurt am Main, wobei die Fraport AG auch berechtigt ist, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
II. Besondere Regelungen
1. QR-Code
Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss als Identifikationsmedium einen QR-Code per E-Mail. Der QR-Code gilt als Identifikationsmedium für die Ein- und Ausfahrt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den QR-Code zum Zeitpunkt der Ein- und Ausfahrt mit sich zu führen. Der QR-Code ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung.
Bei Verlust des QR-Codes haftet die Fraport AG nicht für den Missbrauch durch Dritte. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Mietpreis entsprechend der am jeweiligen Parkbereich veröffentlichten Preisliste zu entrichten.
Der QR-Code ist ausschließlich zu den gebuchten Ein- und Ausfahrtzeiten gültig.
2. Miete
Bei Vorausbuchung über das Parkplatzbuchungssystem gelten die im Parkplatzbuchungssystem genannten Preise. Die Preise sind nur gültig bei Vorausbuchung und gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum und den gebuchten Parkbereich. Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen sind kostenpflichtig und vor Ort zu bezahlen. Die Preise beinhalten die Umsatzsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe. Der Mietpreis ist sofort nach Absenden des Buchungsauftrages zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde nach Vertragsabschluss eine Rechnung mit den in der Buchung angegebenen Daten per E-Mail.
Es erfolgt keine Rückzahlung/keine anteilige Rückzahlung des Mietpreises bei Verkürzung des Parkzeitraumes. Verlängert sich die Parkdauer gegenüber dem gebuchten Zeitraum, wird der Mietpreis für den Verlängerungszeitraum ab dem Buchungsende wie folgt berechnet: Terminal Parking 7,00 € je weitere angefangene Stunde und bis zu 42,00 € je Tag, Holiday Parking 3,50 € je weitere angefangene Stunde und bis zu 24,00 € je Tag, Business Parking und eParking 8,00 € je weitere angefangene Stunde und bis zu 48,00 € je Tag.
3. eParking
Für Stellplätze, die mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge versehen sind, gelten die AGB Parken Online Buchung mit nachfolgenden Ergänzungen:
Es dürfen nur Elektrofahrzeuge auf den jeweils gekennzeichneten und mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge versehen Stellplätzen eingestellt werden.
Der Mieter hat das Recht, für die Dauer der Mietzeit die am Stellplatz befindliche Ladestation zum Zwecke der Aufladung des auf dem Stellplatz eingestellten Elektro-Fahrzeugs zu nutzen. Die Ladestation verfügt am Ladepunkt nicht über ein Ladekabel – ein Ladekabel (Standardstecker Typ 2) ist durch den Mieter mitzubringen. Der Ladevorgang ist kostenpflichtig und vor Ort zu bezahlen.
Der Mieter hat sich vor Abschluss des Mietvertrages über den Stellplatz über die technische Kompatibilität der Ladestation mit dem Ladepunkt und den Ladevorgang des aufzuladenden Elektro-Fahrzeuges zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektro-Fahrzeug sowie das Ladekabel die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt.
Bei der Benutzung der Ladestation hat der Mieter stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Mieter zunächst hinreichend bei der Vermieterin zu informieren.
Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an dem Ladepunkt, sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.
4. Stornierung
Stornierungen von gebuchten Leistungen sind grundsätzlich zu den nachstehenden Konditionen möglich. Die Stornierung muss unter Angabe der Buchungsnummer in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) oder online erfolgen. Maßgeblich bei Stornierungen, Umbuchungen und nachträglichen Änderungen ist das Datum des Eingangs bei Fraport. Verspätete Änderungen, Umbuchungen und Stornierungen - gleich aus welchem Grund - können nicht berücksichtigt werden.
Kosten bei Stornierungen:
Eine Stornierung ist bis zu 24 h vor dem Reservierungsbeginn kostenfrei, danach fallen Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages an. Bei einer Stornierung nach Reservierungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung.
Die Fraport AG behält sich daneben in Fällen von Stornierungen vor, vom Kunden die Rücksendung der ausgegebenen Vertragsunterlagen zu verlangen.
Fraport AG
Parken und Mobilität
HVM-PC1
60547 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 690-79455
E-Mail: parken.online@fraport.de