- Die Personen- und Handgepäckkontrolle erfolgt in diesen Bereichen unmittelbar vor dem Betreten Ihres Abflug-Gates
- Bitte beachten Sie hierbei, dass auch in diesem Fall die besonderen Handgepäckbestimmungen für Flüssigkeiten, auch aus dem Duty-Free-Angebot, gelten
- Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen bestimmten Gegenstand im Handgepäck mitführen dürfen, machen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft kundig, ob dieser zugelassen ist. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft ist ratsam
- Wenn Ihnen die Mitnahme eines bestimmten Gegenstands an der Kontrollstelle verweigert wird, können Sie den Gegenstand bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft als Reisegepäck aufgeben, ihn zurück zum Auto bringen, oder jemandem übergeben, der Sie an den Flughafen gebracht hat und nicht mitfliegt.
- Sollte dies nicht möglich sein, kommt es leider zum Eigentumsverzicht an der Kontrollstelle
- Diese Gegenstände können auch gegen Entgelt in der Gepäckaufbewahrung eingelagert werden.
Informationen zum Ablauf der Sicherheitskontrollen
Bei der Luftsicherheitskontrollstelle wird überprüft, ob Sie Gegenstände mit sich führen, die im Sicherheitsbereich des Flughafens oder im Flugzeug gemäß der Richtlinien der EU und/oder der IATA nicht gestattet sind.
An den Kontrollen können Sie Wartezeiten vermeiden, indem folgende Hinweise beachtet werden:
- Mitgeführte Kleinteile, wie z. B. Schlüssel oder Reisepapiere in der Jacke oder im Handgepäck belassen.
- Jacke ausziehen, Gürtel ablegen und beides in die bereitgestellte Wanne legen.
- Schwangerschaft, Herzschrittmacher, Shunt- oder Ventilversorgung (z. B. Hydrocephalus, Cochlea-Implantat): Nach dem Ablegen des Gepäcks und vor dem Durchschreiten der Torsonde dem Kontrollpersonal mitteilen.
Flüssigkeiten und elektronische Geräte
An einigen Kontrollstellen sind bereits neue CT-Scanner im Einsatz. Da vorab nicht vorhersehbar ist, an welcher Kontrollstelle Ihre Sicherheitskontrolle stattfindet, empfehlen wir Ihnen weiterhin, die allgemeine Regelung zu beachten.
Allgemeine Regelung:
- Größere Elektrogeräte (z. B. Laptop, Tablet, E-Book-Reader) aus dem Handgepäck entnehmen und separat in die Wanne legen; Smartphones können im Handgepäck bleiben.
- Flüssigkeiten müssen in einzelnen Behältern mit maximal 100 ml pro Behälter transportiert werden. Diese sind in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter mitzuführen.
- Babynahrung sowie flüssige Medikamente dürfen zusätzlich mitgeführt werden.
An allen Sicherheitskontrollen im Terminal 3 kommen moderne CT-Scanner zum Einsatz. Diese ermöglichen eine schnellere und komfortablere Kontrolle des Handgepäcks.
Daher dürfen Sie Flüssigkeiten bis zu 2 Litern im Handgepäck mitführen. Eine Verpackung in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel ist nicht erforderlich.
Auch elektronische Geräte wie Laptops, Tablets oder Kameras können während der Sicherheitskontrolle im Handgepäck verbleiben.
Bei Transferkontrollen beachten Sie bitte, dass auf Grund von EU-Verordnungen in einigen Bereichen des Flughafen Frankfurts Gäste mit einem Anschlussflug erneut kontrolliert werden.
Mit Ihrer Bordkarte sind Sie legitimiert, in unseren Travel Value & Duty Free-Shops alle Parfums, Kosmetika, Spirituosen, Weine, Süßwaren, Spielwaren und Accessoires zu vorteilhaften Duty-Free-Preisen einzukaufen und diese mit durch die Sicherheitskontrolle zu nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegeltem Beutel (s.g. ICAO STEB), befinden und ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten ist.
Beachten Sie bitte auch, dass die Regularien der Flüssigkeitsbeschränkung in Drittstaaten von denen der EU abweichen können. Insbesondere wenn Sie am Flughafen Frankfurt umsteigen, müssen Ihre Einkäufe in den beschriebenen versiegelten Tüten aufbewahrt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen und Einfuhrbeschränkungen zu informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundespolizei.