Grenzkontrolle

Das müssen Sie bei der Grenzkontrolle beachten

Wenn Sie aus einem Land anreisen, das dem ,,Schengener Abkommen" beigetreten ist, entfallen für Sie alle Grenzkontrollen. Bei Reisezielen, die nicht zu diesem Schengenverbund gehören, wird Ihr Grenzübertritt kontrolliert.

Wenn Sie als EU-Bürger in ein Land einreisen, das dem „Schengener Abkommen" beigetreten ist, dann entfallen für Sie Passkontrollen.

Allerdings empfehlen wir, die nach den nationalen Regelungen der Schengen-Staaten vorgeschriebenen Dokumente, zur Feststellung der Identität (Pass- oder Passersatzpapier) mitzuführen und um Sie auf Verlangen der Bundespolizei vorzeigen zu können.

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Sie sollten vor Ihrer Reise klären, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind

  

  • Informationen und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes, erhalten Sie über die jeweilige ausländische Vertretung (Botschaft) in der Bundesrepublik Deutschland und über das  Auswärtige Amt.
  • Bei allen Auslandsreisen müssen gültige Grenzübertrittspapiere mitgeführt werden, wie zum Beispiel Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Dokumente bei Antritt Ihrer Reise noch gültig sind.
  • Bestimmte Länder schreiben zwingend einen Reisepass als Reisedokument vor.
  • Manche Länder verlangen zudem, dass der Reisepass bei Ankunft am Reiseziel noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein muss. Dies gilt insbesondere bei Fernreisen.
  • Auch können Grenzbeamte weitere Unterlagen verlangen – beispielsweise ein Einladungsschreiben, einen Unterkunftsnachweis oder einen Fahr-/ Flugschein für die Rück- oder Rundreise. Weitere Informationen erhalten bei der  Bundespolizei.

  

  • Ihre Fluggesellschaft
  • Die Deutsche Botschaft der jeweiligen Herkunftsländer
  • Die  Bundespolizei  unter +49 69 690 78578 (Bürgertelefon) oder die kostenlose Service-Hotline +49 800 6888000.     

EasyPASS und EasyPASS-RTP

Einfacher und Schneller Ein- und Ausreisen

Das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS/EasyPASS-RTP ermöglicht es den Reisenden innerhalb von Sekunden durch die Passkontrolle zu gelangen. Wie? Hierzu legen Sie ihren E-Pass oder Personalausweis auf den Dokumentenleser, der die elektronischen Daten aus dem Reisedokument ausliest und eine Echtheitsprüfung durchführt. Im Anschluss daran kann der Reisende die Schleuse betreten und in die Kamera schauen, damit diese einen biometrischen Abgleich des Gesichts mit dem Passbild durchführen kann. Sind die Daten korrekt, liegt eine Berechtigung zum Grenzübertritt vor und es öffnet sich der Durchgang. Genauso funktioniert die Kontrolle auch später bei der Heimreise.

EasyPASS: Für die Nutzung sind alle Staatsangehörigen der EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz berechtigt. Sie müssen allerdings das 12. Lebensjahr vollendet haben und einen elektronischen Reisepass (ePass) besitzen. Deutsche Staatsangehörige haben zudem die Möglichkeit, das automatisierte Grenzkontrollsystem mit dem neuen deutschen Personalausweis zu nutzen. Bedenken Sie dabei, ob der deutsche Personalausweis in Ihrem Zielland als Einreisedokument ausreicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

EasyPASS-RTP: Deutschland hat mit den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China, der Republik Korea und Taiwan eine Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzung von automatisierten Grenzkontrollverfahren geschlossen. Nach einer einmaligen Anmeldung in einem Registrierungsbüro der Bundespolizei am Flughafen können berechtigte Personen aus Hongkong, Südkorea, Taiwan und den USA die automatisierte Grenzkontrolltechnik nutzen. Genaue Informationen finden Sie hier.

Am Flughafen Frankfurt befinden sich die Schleusen in beiden Terminals jeweils gleich neben den herkömmlichen Grenzkontrollen.