Grenzkontrolle


An der Grenzkontrolle prüfen die Behörden Ihre Reisedokumente und stellen sicher, dass die Einreise erlaubt ist. Ob und wie Sie kontrolliert werden, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben und ob Sie den Schengenraum verlassen oder betreten.

Reisen innerhalb des Schengenraums

Wenn Sie von einem Schengen-Land in ein anderes reisen, gibt es normalerweise keine Grenzkontrolle. Sie gehen nach der Sicherheitskontrolle direkt zum Gate.

Schengen-Länder (Stand 2025):

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Reisen außerhalb des Schengenraums

Wenn Sie aus einem Land außerhalb des Schengenraums ein- oder ausreisen, müssen Sie eine Grenzkontrolle passieren. Dabei gibt es zwei verschiedene Abläufe:

  • Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sowie Personen mit einem deutschen Aufenthaltstitel nutzen EasyPASS.
  • Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige)  durchlaufen ab dem 29. Oktober 2025 das  Entry-Exit-System (EES).  

Einreisebestimmungen prüfen

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die erforderlichen Einreisedokumente bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt. Führen Sie stets gültige Ausweispapiere (z. B. Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) mit und prüfen Sie rechtzeitig deren Gültigkeit.

Beachten Sie, dass manche Länder einen Reisepass verlangen und teils eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten über den Aufenthalt hinaus fordern. Grenzbeamte können zudem weitere Nachweise wie Einladungsschreiben, Unterkunfts- oder Rückreisetickets verlangen.

Grenzkontrolle bis zum 29. Oktober

Bis zum 29. Oktober läuft die Grenzkontrolle am Flughafen Frankfurt wie gewohnt ab. Bitte begeben Sie sich direkt zum Grenzbeamten, halten Sie Ihre Reisedokumente bereit und übergeben Sie die erforderlichen Unterlagen. Nach der Prüfung können Sie die Kontrolle wie gewohnt passieren.

Entry-Exit-System

(ab dem 29. Oktober)

Das Entry-Exit-System (EES) ist ein neues EU-weites Grenzkontrollsystem zur elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums.

  • Ersetzt den Stempel im Reisepass durch eine digitale Registrierung.
  • Bei der Einreise werden biometrischeDaten (Fingerabdrücke, Gesichtsbilder) sowie persönliche Daten erfasst und sicher gespeichert.
  • Ziel: Schnellere, sicherere und transparentere Grenzkontrollen.
  • Es gilt für Kurzaufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in fast allen Schengen-Staaten.

Ablauf

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihre Daten vorab am Self-Service-Kiosk einzugeben und somit Wartezeit zu reduzieren.  Alternativ können Sie direkt an den Grenzkontrollschalter – dies kann jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Am Self-Service-Kiosk

Bitte beachten Sie, dass die Einführung von EES am Flughafen Frankfurt stufenweise erfolgt. Nicht an jeder Grenzkontrolle wird sofort ein eingeschalteter Self-Service-Kiosk zur Verfügung stehen, in diesem Fall wenden Sie sich an einen Grenzbeamten.

Wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen, können Sie die Registrierung an einem Self-Service-Kiosk vornehmen. Der gesamte Prozess ist selbsterklärend und wird Schritt für Schritt direkt am Kiosk durchgeführt:

  • Scannen Sie Ihren Reisepass.
  • Lassen Sie Ihr Gesichtsfoto und Ihre Fingerabdrücke aufnehmen.
  • Gehen Sie anschließend zum  Grenzschalter  – dort werden die Daten kurz überprüft und erneut Ihre Fingerabdrücke gescannt.

Am Grenzkontrollschalter

Wenn Sie keinen biometrischen Pass besitzen, unter 12 Jahre sind oder Unterstützung benötigen:

  • Die Registrierung erfolgt  direkt am Schalter  durch den Grenzbeamten.
  • Ihr Pass wird gescannt, ein Gesichtsfoto aufgenommen und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
  • Bitte planen Sie hier  etwas mehr Zeit  ein.

Weitere Informationen finden Sie  hier.

Mit EasyPASS-RTP können Reisende aus den USA, Hongkong, Südkorea und Taiwan die automatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nutzen. Dafür ist eine einmalige Registrierung bei der Bundespolizei am Flughafen erforderlich.

Zu den Voraussetzungen

EasyPASS

Das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Passkontrolle. 

Nutzung:

  • Für Staatsangehörige der EU-, EWR-Staaten, Schweiz und alle Staaten mit einem deutschen Aufenthaltstitel ab 12 Jahren.
  • Erforderlich: elektronischer Reisepass (deutscher Personalausweis ebenfalls zulässig – Gültigkeit im Zielland prüfen).

Ablauf:

  • Elektronischen Reisepass (oder deutschen Personalausweis/Aufenthaltstitel) auf Dokumentenleser legen.
  • Echtheitsprüfung + Gesichtserkennung per Kamera.
  • Bei Übereinstimmung öffnet sich die Schleuse – Kontrolle abgeschlossen (auch bei Rückreise).
  • Ihre Fluggesellschaft
  • Die Deutsche Botschaft der jeweiligen Herkunftsländer
  • Die  Bundespolizei  unter +49 69 690 78578 (Bürgertelefon) oder die kostenlose Service-Hotline +49 800 6888000.