- Ihre Fluggesellschaft
- Die Deutsche Botschaft der jeweiligen Herkunftsländer
- Die Bundespolizei unter +49 69 690 78578 (Bürgertelefon) oder die kostenlose Service-Hotline +49 800 6888000.
An der Grenzkontrolle prüfen die Behörden Ihre Reisedokumente und stellen sicher, dass die Einreise erlaubt ist. Ob und wie Sie kontrolliert werden, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben und ob Sie den Schengenraum verlassen oder betreten.
Reisen innerhalb des Schengenraums
Wenn Sie von einem Schengen-Land in ein anderes reisen, gibt es normalerweise keine Grenzkontrolle. Sie gehen nach der Sicherheitskontrolle direkt zum Gate.
Schengen-Länder (Stand 2025):
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Reisen außerhalb des Schengenraums
Wenn Sie aus einem Land außerhalb des Schengenraums ein- oder ausreisen, müssen Sie eine Grenzkontrolle passieren. Dabei gibt es zwei verschiedene Abläufe:
- Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sowie Personen mit einem deutschen Aufenthaltstitel nutzen EasyPASS.
- Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) durchlaufen ab dem 29. Oktober 2025 das Entry-Exit-System (EES).
Einreisebestimmungen prüfen
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die erforderlichen Einreisedokumente bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt. Führen Sie stets gültige Ausweispapiere (z. B. Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) mit und prüfen Sie rechtzeitig deren Gültigkeit.
Beachten Sie, dass manche Länder einen Reisepass verlangen und teils eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten über den Aufenthalt hinaus fordern. Grenzbeamte können zudem weitere Nachweise wie Einladungsschreiben, Unterkunfts- oder Rückreisetickets verlangen.
Grenzkontrolle bis zum 29. Oktober
Bis zum 29. Oktober läuft die Grenzkontrolle am Flughafen Frankfurt wie gewohnt ab. Bitte begeben Sie sich direkt zum Grenzbeamten, halten Sie Ihre Reisedokumente bereit und übergeben Sie die erforderlichen Unterlagen. Nach der Prüfung können Sie die Kontrolle wie gewohnt passieren.
Entry-Exit-System
(ab dem 29. Oktober)
Ablauf
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihre Daten vorab am Self-Service-Kiosk einzugeben und somit Wartezeit zu reduzieren. Alternativ können Sie direkt an den Grenzkontrollschalter – dies kann jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Am Self-Service-Kiosk
Bitte beachten Sie, dass die Einführung von EES am Flughafen Frankfurt stufenweise erfolgt. Nicht an jeder Grenzkontrolle wird sofort ein eingeschalteter Self-Service-Kiosk zur Verfügung stehen, in diesem Fall wenden Sie sich an einen Grenzbeamten.
Wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen, können Sie die Registrierung an einem Self-Service-Kiosk vornehmen. Der gesamte Prozess ist selbsterklärend und wird Schritt für Schritt direkt am Kiosk durchgeführt:
- Scannen Sie Ihren Reisepass.
- Lassen Sie Ihr Gesichtsfoto und Ihre Fingerabdrücke aufnehmen.
- Gehen Sie anschließend zum Grenzschalter – dort werden die Daten kurz überprüft und erneut Ihre Fingerabdrücke gescannt.
Am Grenzkontrollschalter
Wenn Sie keinen biometrischen Pass besitzen, unter 12 Jahre sind oder Unterstützung benötigen:
- Die Registrierung erfolgt direkt am Schalter durch den Grenzbeamten.
- Ihr Pass wird gescannt, ein Gesichtsfoto aufgenommen und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
- Bitte planen Sie hier etwas mehr Zeit ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
