FAQ Covid-19

Die meist gestellten Fragen rund um das Coronavirus.

Allgemeines

Seit dem 8. Dezember 2019 sind in Wuhan, der Hauptstadt der zentral-chinesischen Provinz Hubei, vermehrt Fälle von Atemwegserkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) aufgetreten. Als ursprüngliche Ansteckungsquelle werden Tiermärkte vermutet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 14 Tagen können folgende Symptome auftreten:

  

  • Fieber
  • Husten
  • Atemnot

Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene (mindestens 20 Sekunden Hände gründlich unter Wasser mit Seife waschen), sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des Coronavirus. Wertvolle Tipps zum Schutz vor Ansteckungen gibt es unter der Website zum Infektionsschutz.  

Niesen und husten Sie in die Ellenbeuge, damit die Hände sauber bleiben. Halten Sie dabei Abstand zu anderen Menschen.

Verzichten Sie auf das Händeschütteln und halten Sie Ihre Hände vom Gesicht fern.

Wasser und Seife und regelmäßige Händehygiene sind ausreichend. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich regelmäßig die Hände zu waschen, können Sie auf Desinfektionsmittel zurückgreifen. Hier sollte der Hautschutz berücksichtigt werden, da eine übermäßige Verwendung von Desinfektionsmittel der Haut schadet. Verwenden Sie begrenzt viruzides Desinfektionsmittel (Beschriftung beachten). Desinfektionsmittel obliegt nicht dem Flüssigkeitsverbot über 100ml fürs Handgepäck und darf in größeren Mengen außerhalb des Plastikbeutels mitgeführt werden.

Am Flughafen

Seit dem 2. April 2022 gilt in den Terminals am Flughafen Frankfurt keine Maskentragepflicht mehr. Grundlage hierfür ist die geänderte Corona- Schutzverordnung des Landes Hessen. Trotz des Wegfalls der Tragepflicht weisen wir auf die Eigenverantwortung von Fluggästen sowie Besucherinnen und Besuchern des Airports hin und empfehlen weiterhin eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden können. Dazu zählen vor allem der Check-In, die Fluggastkontrollstellen, die Gates sowie die Gepäckausgabe. Auch in Passagierbussen und der SkyLine, die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 pendelt, ist das Tragen einer Maske zum Eigenschutz und Schutz der Mitmenschen sinnvoll.

Ja. Zahlreiche Shops am Flughafen verkaufen  Schutzmasken, Desinfektionsgel und Desinfektionstücher.  

Wir orientieren uns weiterhin an den allgemeinen Regelungen für einen Mindestabstand und bitten Sie, den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen wo immer möglich einzuhalten.  

Im Terminal stehen Ihnen Desinfektionsspender zu Ihrer Nutzung zur Verfügung. Wir weisen zudem auf die allgemeinen Hygieneempfehlungen hin, regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden zu waschen.  

Diese Infektionsschutzmaßnahmen wurden vom TÜV Hessen mit dem Qualitätssiegel "Sicher gegen Corona" ausgezeichnet. Zuerst erhielt Frankfurt diese Auszeichnung, als erster deutscher Flughafen, im Jahr 2020. Eine Rezertifizierung fand 2021 und zuletzt im März 2022 statt.  Dies bestätigt, dass der Flughafen Frankfurt die umfangreichen Schutz- und Hygienemaßnahmen kontinuierlich an die Herausforderungen der anhaltenden Corona-Situation anpasst und das Reisen ab FRA sicher ist.

  • Halten Sie 1,5 m Abstand zu anderen Personen.
  • Bereiten Sie sich auf die Kontrolle vor.
    • Bringen Sie bitte nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mit.
    • Checken Sie alle weiteren Gepäckstücke und alle Flüssigkeiten über 100 ml ein! (Desinfektionsmittel obliegt nicht dem Flüssigkeitsverbot über 100ml fürs Handgepäck und darf in größeren Mengen außerhalb des Plastikbeutels mitgeführt werden)
    • Verstauen Sie sämtlichen Inhalt der Hosentaschen, Ihr Mobiltelefon und Ihre Armbanduhr in Ihrem Handgepäck oder der Jacke.
    • Nehmen Sie größere elektronische Gegenstände (Laptops, Tablets, medizinische Geräte) und den 1-Liter-Beutel bereits vor der Kontrolle aus dem Handgepäck.
  • Betreten Sie die Kontrollstelle bitte nur nach Aufforderung und achten Sie auf die Hinweise des Sicherheitspersonals.
  • Legen Sie folgende Gegenstände in die Gepäckwannen:
    • Tasche/Trolley
    • größere elektronische Gegenstände (Laptops, Tablets, medizinische Geräte)
    • 1-Liter-Beutel
    • Überbekleidung (Jacken, Mäntel o. ä.)
    • Schuhe
    • Gürtel
  • Begeben Sie sich nach dem Durchschreiten der Personenkontrolle auf einen zugewiesenen Kontrollplatz. Die Kontrollperson wird Sie seitlich oder von rückwärts abtasten. Soweit erforderlich können Sie aufgefordert werden, weitere Gegenstände abzulegen und erneut durch die Personenkontrolle zu gehen.
  • Legen Sie bitte Ihre Gepäckwannen selbstständig zurück.

Wir bieten Ihnen wie gewohnt zu jeder Zeit einen freien Stellplatz. Bitte folgen Sie hierfür dem Verkehrs- und Parkleitsystem zu den freien Stellplätzen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Stellplätze für Ihre Reise vorausbuchen.  Nutzen Sie hierfür einfach unseren Onlineshop: parken.frankfurt-airport.com.

Häufige Fragen beantworten wir Ihnen auch in unserem Hilfebereich FAQ Parken.

Testmöglichkeiten

Am Flughafen gibt es verschiedene Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer sowie für abfliegende Passagiere. Alle Informationen dazu finden Sie  hier.  Bitte beachten Sie, dass diese Testmöglichkeiten am Flughafen ausschließlich ankommenden und abfliegenden Passagieren vorbehalten sind.

Umsteigen am Flughafen

Einreisende und Umsteigende benötigen grundsätzlich  keinen 3G-Nachweis  mehr, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Für Passagiere im Flugverkehr, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen und an einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, gilt die 3G-Nachweispflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung.

  

Weitere Informationen finden Sie  hier.

Einreiseregelungen und Quarantänepflicht

Seit dem 11. Juni 2022 sind sämtliche   Einreisebeschränkungen  nach Deutschland aufgehoben.  

Sofern eine Einreise nach den gegenwärtigen Einreisebeschränkungen (siehe oben) möglich ist, gelten für die Einreise folgende pandemiebedingte Regelungen:  

Einreisende benötigen grundsätzlich keinen 3G-Nachweis mehr, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit sind keine Länder als  Virusvariantengebiete  ausgewiesen, somit gelten aktuell keine weiteren Regelungen. Weitere Informationen finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung.

Da derzeit keine Länder als Virusvariantengebiete ausgewiesen sind, bestehen aktuell auch keine Quarantäne-Regelungen.

Individuelle Reisehinweise für Ihr Ziel

Individuelle Reisehinweise für Ihr Ziel

Was gilt es vor der Einreise in mein Zielland zu beachten? Abhängig von der Reiseverbindung, Staatsangehörigkeit und des Impfstatus gelten unter derzeitigen Covid-19 Bedingungen unterschiedliche Regularien für die Reise. Mit unserem praktischen Tool erhalten Sie aktuelle Informationen zu geltenden Reisehinweisen, benötigten Dokumenten und Visaregularien.

Zum Informationstool

Weitere Informationen zu den differenzierten Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder finden Sie beim  Auswärtigen Amt und  Robert Koch-Institut.

Bitte informieren Sie sich auch bereits vor Ihrer Reise über die Einreiseregelungen für die Rückkehr nach Deutschland.