Medizinische Hilfsmittel

Mitnahme von medizinischen Hilfsmitteln

Medizinisches Sondergepäck wird gegen Vorlage eines Attestes kostenlos transportiert.

Medizinisches Sondergepäck (Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Gehhilfen etc.) wird gegen Vorlage eines Attestes (ärztliche Bescheinigung) kostenlos transportiert. Ebenfalls können Medikamente mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) kostenlos mitgeführt werden. Kostenloses medizinisches Hilfsgepäck darf ausschließlich medizinische Hilfsgeräte oder ärztlich verordnete Medikamente enthalten, ansonsten tritt die gewöhnliche Gepäckregelung in Kraft.

Die Mitnahme eines medizinischen Hilfsgepäcks ist pro Passagier auf ein Gepäckstück limitiert.
Das für den Transport aufzugebenen Gepäcks darf das maximale Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
Das medizinische Gepäck wird nicht auf das Freigepäck angerechnet.

Alle medizinischen Hilfsmittel sind aus Sicherheitsgründen bei der jeweiligen Airline anmeldepflichtig.
Die Anmeldung von medizinischem Hilfsgepäck muss (zwingend) schriftlich (per Post, Fax oder Email) erfolgen - Passagiere, die über einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis verfügen, sind hiervon ausgenommen.

  

Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden unter den oben genannten Bedingungen kostenfrei befördert:

  • Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren
  • CPAP- Geräte
  • Katheter
  • Verbandsmaterial
  • Gehhilfen (Krücken, Rollator)
  • Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen)
  • Hygieneartikel (Windeln), Stoma
  • Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer
  • Prothesen
  • Notfallkoffer bei Ärzten
  • Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtherapiegerät
  • Absauggeräte, Irrigatoren
  • Arzneimittel und Spritzen

Reisen mit eigenem Rollstuhl - wichtige Hinweise

Reisen mit eigenem Rollstuhl - wichtige Hinweise

Bitte melden Sie Ihren mitgeführten Rollstuhl vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft unter Angabe der Rollstuhl-Maße (Höhe, Breite und Gewicht) an. 

Wichtig: Falls Sie mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl reisen, informieren Sie sich bitte über den eingesetzten Batterietyp und geben Sie diesen bereits bei der Flugbuchung an.

Gel- und Trockenbatterien können im Rollstuhl verbleiben und bedürfen keiner speziellen Transportvorbereitung. Allerdings müssen die Batterien beim Einchecken von Ihnen gesichert, abgeklemmt sowie die Pole isoliert werden.

Für Rollstühle mit Nassbatteriebetrieb gelten aus Sicherheitsgründen besondere Verpackungskriterien. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline.