Mitnahme von medizinischen Hilfsmitteln
Medizinisches Sondergepäck wird gegen Vorlage eines Attestes kostenlos transportiert.
Medizinisches Sondergepäck (Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Gehhilfen etc.) wird gegen Vorlage eines Attestes (ärztliche Bescheinigung) kostenlos transportiert. Ebenfalls können Medikamente mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) kostenlos mitgeführt werden. Kostenloses medizinisches Hilfsgepäck darf ausschließlich medizinische Hilfsgeräte oder ärztlich verordnete Medikamente enthalten, ansonsten tritt die gewöhnliche Gepäckregelung in Kraft.
Die Mitnahme eines medizinischen Hilfsgepäcks ist pro Passagier auf ein Gepäckstück limitiert.
Das für den Transport aufzugebenen Gepäcks darf das maximale Gewicht von 23 kg nicht überschreiten.
Das medizinische Gepäck wird nicht auf das Freigepäck angerechnet.
Alle medizinischen Hilfsmittel sind aus Sicherheitsgründen bei der jeweiligen Airline anmeldepflichtig.
Die Anmeldung von medizinischem Hilfsgepäck muss (zwingend) schriftlich (per Post, Fax oder Email) erfolgen - Passagiere, die über einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis verfügen, sind hiervon ausgenommen.
Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden unter den oben genannten Bedingungen kostenfrei befördert:
- Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren
- CPAP- Geräte
- Katheter
- Verbandsmaterial
- Gehhilfen (Krücken, Rollator)
- Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen)
- Hygieneartikel (Windeln), Stoma
- Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer
- Prothesen
- Notfallkoffer bei Ärzten
- Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtherapiegerät
- Absauggeräte, Irrigatoren
- Arzneimittel und Spritzen