Zugangsregelung

Zugangsregelung

Der Flughafen ist ein sicherheitstechnisch sensibler Bereich. Deshalb gelten zahlreiche Zugangsbeschränkungen für die land- und luftseitigen Sicherheitsbereiche.

Aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und der EU-Luftsicherheitsvorgaben ist die Fraport AG zur Sicherung des Flughafen-Geländes verpflichtet. Der Zugang und die Zufahrt zu den land- und luftseitigen Bereichen sind nur berechtigten Personen gestattet.

Um für die CargoCity ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten gilt dort ein spezielles Sicherheitskonzept. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte zu Ihrer eigenen Sicherheit und zu der des Flughafens:

Flughafenausweise und Fahrgenehmigungen
- Personengebundene Flughafenausweise und Fahrgenehmigungen müssen schriftlich beim Ausweisdienst der Fraport AG, Gebäude 161, beantragt werden.
- Fahrgenehmigungen ermöglichen das Befahren der jeweils beantragten Betriebsbereiche.
- Speditionen können übertragbare Genehmigungen beantragen.

Zufahrt für Besucher und Lieferanten rund um die Uhr
- CargoCity Nord: Anmeldung am Tor 26
- CargoCity Süd: Anmeldung am Tor 31 und Tor 32
- Lufthansa Cargo Center: Anmeldung am Tor 25

Zufahrt für Beschäftigte
Beschäftigte mit angemietetem Parkplatz in den jeweiligen Betriebsbereichen erhalten auf ihrem
personengebundenen Flughafenausweis eine Codierung für die Zufahrt mit ihrem Privat-PKW. Die Zu- und Ausfahrt für den Bereich CargoCity Süd ist für diesen Personenkreis an den Kontrollstellen Tor 31 und Tor 32 möglich.

Weitere Informationen zur Ausweisordnung finden Sie hier: